Versichertenkarte/Überweisungen


Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung Ihre Versichertenkarte mit.

Es ist auch weiterhin sinnvoll, vor jeder Facharztbehandlung einen Überweisungsschein ausstellen zu lassen.

Nur bei Vorlage eines Überweisungsscheins ist der Facharzt verpflichtet, einen Bericht für den Hausarzt zu erstellen. Ihre Patientenberichte unter

Einbeziehung aller Facharztbehandlungen können später von Bedeutung sein!


Auch das ist gesetzlich geregelt:

Sämtliche Befreiungen von der Zuzahlung verlieren zunächst ihre Gültigkeit.

Das gilt auch für die Zuzahlungsregelung von Medikamenten. Bitte beachten Sie, dass die Befreiung jedes Jahr neu beantragt werden muss!

Die Rezeptgebühr beträgt mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, bzw. 10 % der Kosten des verordneten Medikamentes.

Ferner sind ein großer Teil der Medikamente, die nicht der Verschreibungspflicht durch den Arzt unterliegen, aus der Erstattung durch die Krankenkasse herausgenommen!

Diese Medikamente müssen Sie dann aus eigener Tasche bezahlen!